Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie sich das Kleingedruckte in Ruhe durch, denn mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. mit der Online-Anmeldung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese werden Inhalt des Reise- bzw. Vermittlungsvertrages und ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften.

I. Art der Leistungserbringung

Fjell und Fjord wird überwiegend als Reisevermittler tätig, bei Buchung von Fjell und Fjord-Reisen auch selbst als Reiseveranstalter.

Wird Fjell und Fjord als Reisevermittler tätig, vermitteln wir Verträge über Einzelleistungen (z. B. Flug, Hotel) oder Pauschalreisen i. S. d. § 651a BGB zwischen Ihnen und einem fremden Leistungserbringer (z. B. Reiseveranstalter, Fluglinie). Eine Reisevermittlung liegt stets für Leistungen vor, die durch die Veranstalter Novasol, DanCenter, dansommer, TUI, DERTOUR, ColorLine oder Neckermann erbracht werden. Bei der Vermittlung von Reiseleistungen wird mit Fjell und Fjord kein Reisevertrag i.S.d. Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen Ihnen und dem gewünschten Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Eventveranstalter, Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft (Leistungsträger). Bei Reisevermittlung finden die AGB des Abschnitts „II. Reisen anderer Veranstalter (Reisevermittlung)“ und des Abschnitts „IV. Schlussbestimmungen“ Anwendung.

Soweit Fjell und Fjord als Reiseveranstalter tätig wird, also eine Fjell und Fjord-Reise gebucht wird, wird hierauf gesondert hingewiesen und es finden die AGB des Abschnitts „III. Fjell und Fjord Reisen (Veranstalter)“ sowie des Abschnitts „IV. Schlussbestimmungen“ Anwendung.

II. Reisen anderer Veranstalter (Reisevermittlung)

1. Vertragspflichten des Reisevermittlers

1. Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht bei Vermittlungsleistungen in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrages, der zugehörigen Beratung sowie der Bereitstellung der Reiseunterlagen.

2. Fjell und Fjord verpflichtet sich, sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns um die Vermittlung eines Vertrages über eine Pauschal- oder Einzelreise zu bemühen, die dazu erforderlichen Beratungen und Informationen zu geben und alles zu tun, um den Hauptvertrag ordnungsgemäß abzuwickeln. Sofern Anhaltspunkte bestehen, werden wir Sie über die erforderlichen Einreise- und Durchreisebestimmungen informieren. Dies gilt jedoch nur für Staatsangehörige des Staates, in dem Fjell und Fjord seinen Sitz hat.

3. Im Übrigen bestehen Hinweis- und Aufklärungspflichten für Fjell und Fjord nur auf Nachfrage. Dies gilt insbesondere für Einreise- und Durchreisebestimmungen für Angehörige fremder Staaten. Diese haben vor Reiseantritt das zuständige Konsulat zu befragen. Ferner besteht ungefragt keine Informationspflicht für Zahlungsfähigkeit und Bonität des Leistungsträgers oder für die Vermittlung des preisgünstigsten Angebots.

2. Leistungsänderungen

Fjell und Fjord ist berechtigt, von ihren Buchungsvorgaben abzuweichen, wenn nach den Umständen davon ausgegangen werden darf, dass Sie die Abweichung billigen würden. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, Sie zuvor von der Abweichung zu unterrichten und Ihre Entscheidung zu erfragen, insbesondere, wenn die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung Ihres unbedingt erteilten Vermittlungsauftrages gefährden oder unmöglich machen würde.

3. Reiseveranstalter und Beförderungsbedingungen

1. Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von uns lediglich vermittelten Reiseleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger, die Sie abdruckt in dem der Buchung zugrundeliegenden Prospekt oder Katalog des Leistungsträgers finden, der Ihnen in aller Regel vorliegt. Sie können bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen sowie bei Buchungen per E-Mail auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn Sie sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklären, um unmittelbar den Vertrag über die Reiseleistungen verbindlich abzuschließen.

2. Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten werden wir ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringen wir keine eigenen Beförderungsleistungen und haften daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaften oder Bahn. Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Beförderungsunternehmen gelten dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen bzw. die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund der internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife (z.B. Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage, Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv) Personenverkehr) sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des Deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und - soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar - die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens.

3. Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe Provision für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte sind wir deshalb berechtigt, ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für unsere Vermittlungsleistungen zu verlangen. Entgelte für unsere Vermittlungstätigkeit werden von uns mit dem Buchungsauftrag separat ausgewiesen.

4. Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, einem Namenswechsel, einem Rücktritt oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistungen unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren und/oder von uns ausgewiesenen Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.

5. Als einbuchende Agentur werden wir vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Leistung belastet. Insoweit sind wir Ihnen gegenüber zum Inkasso für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit ggf. erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an uns ist ohne Einfluss auf den von Ihnen zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.

6. Bei Pauschalreisen nach § 651a ff. BGB dürfen wir Zahlungen von Ihnen auf den Reisepreis nur fordern oder einnehmen, wenn Ihnen ein Sicherungsschein übergeben worden ist.

4. Beanstandungen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und reiseversicherungsvertragliche Regulierungsansprüche für vermittelte Leistungen fristwahrend nicht uns gegenüber geltend gemacht werden können. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer. Insbesondere sind wir nicht zur Entgegennahme und/oder zur Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen verpflichtet. Wenn wir es ausnahmsweise dennoch aufgrund einer gesonderten Vereinbarung übernehmen, fristwahrende Anspruchsschreiben Ihrerseits an den betroffenen Leistungsträger oder Versicherer weiterzuleiten, haften wir für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

5. Haftung des Reisevermittlers

1. Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.

2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung oder Personen- oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit wir gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründen, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

3. Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlungspflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

4. Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

5. Sofern Sie besondere Wünsche (z. B. spezielle Zimmer/Räume o.ä.) äußern, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung des Leistungsträgers sind, gibt Fjell und Fjord weder vor noch nach der Buchung Zusicherungen und übernimmt keine Haftung. Es handelt sich ausschließlich um eine an uns bzw. den Leistungsträger gerichtete unverbindliche Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder verändert wird.

6. Ihre Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere wegen einer Verletzung von Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag, verjähren in einem Jahr, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits.

III. Fjell und Fjord Reisen (Veranstalter)

1. Anmeldung für Fjell und Fjord Reisen

1. Die Anmeldung erfolgt formfrei. Wir bitten Sie jedoch, sich schriftlich anzumelden. Sie können uns Ihre Anmeldung auch faxen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten dann umgehend eine Buchungsbestätigung von uns.

2. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist Fjell und Fjord an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

3. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises auf das Fjell und Fjord-Konto fällig. Versicherungsprämien sind sofort zu bezahlen. Zahlungen auf den Reisepreis erfolgen gegen Aushändigung des Sicherungsscheins. Der Restbetrag muss bis 30 Tage vor Abreise auf unserem Konto eingegangen sein.

2. Reisepreisabsicherung

Mit Fjell und Fjord reisen Sie sicher! Entsprechend des Reisevertragsrechts haben wir sämtliche Kundengelder unserer Reisen bei der Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg (tourVers) absichern lassen. Alle Fjell und Fjord-Kunden erhalten einen Sicherungsschein.

3. Leistungen

1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und den insoweit bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Fjell und Fjord behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung des Reiseprogramms oder einzelner Leistungen zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.   

4. Rücktritt und Umbuchung

1. Sie können jederzeit vor Beginn einer Reise zurücktreten.

a) Für die Buchung von Appartements, Ferienhäusern und Hotels bei Selbstanreise beträgt die Stornogebühr bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises; 44.-35. Tag = 50%; 34. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.

b) Für die Buchung von Appartements, Ferienhäusern und Hotels inklusive Anreise mit der Fähre oder Flug, beträgt die Stornogebühr bis 45 Tage vor Reiseantritt 20%, 44-35 Tage = 50%, 34-22 Tage = 70%, 21. bis zum 1. Tag(e) = 90 %; ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt = 95 % des Reisepreises.

2. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Wir bieten Ihnen für Ihre Reise den Versicherungsschutz der Europäischen Reiseversicherung AG zu günstigen Konditionen an. Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir, die Rücktrittserklärung schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei uns bzw. dem buchenden Reisebüro.

3. Für Umbuchungen bis 60 Tage vor Reiseantritt erheben wir ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro Person. Umbuchungswünsche nach Ablauf dieser Frist können nur durch Rücktritt des Reisenden und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden, sofern die Umbuchungswünsche nicht nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Ersatzteilnehmer

Tritt bis zum Reisebeginn ein Ersatzteilnehmer für Sie in den Reisevertrag ein, kann Fjell und Fjord die dadurch entstehenden Kosten in Form einer Umbuchungsgebühr von € 30,- pro Buchung geltend machen. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

6. Mindestteilnehmerzahl

Falls die im Prospekt ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, können wir bis 4 Wochen vor Abfahrt (Zugang der Mitteilungen beim Reisenden) die Reise absagen. Sie erhalten dann unverzüglich eine schriftliche Benachrichtigung und sämtliche Zahlungen zurück.

7. Haftung

Fjell und Fjord haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Person, der Richtigkeit der im Prospekt angegebenen Reiseleistungen sowie der gewissenhaften und korrekten Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.1) vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben.

8. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

1. Fjell und Fjord haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Vertragsbestandteil der Reiseleistungen von Fjell und Fjord sind. Fjell und Fjord haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.

2. Die vertragliche Haftung von Fjell und Fjord für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

• soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

• soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungserbringers verantwortlich ist.

Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Fjell und Fjord aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Haftungsbeschränkung bei Sachschäden je Kunde und Reise bis € 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

Ein Schadensersatzanspruch gegen Fjell und Fjord ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Mitwirkungspflicht

1. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Reisestörungen/Mängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unsere Mitarbeiter vor Ort bzw. der jeweilige örtliche Leistungsträger sind sofort über Störungen am Urlaubsort (aufgetretene Mängel) in Kenntnis zu setzen. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige schriftliche Mitteilung an Fjell und Fjord, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird. Die Reiseleitung bzw. der jeweilige Leistungsträger wird unverzüglich (im Rahmen der Möglichkeiten) für Abhilfe sorgen. Dies kann auch durch Erbringung einer gleichwertigen oder höherwertigen Ersatzleistung geschehen. Unterlässt der Teilnehmer es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

2. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe aufgetretener Mängel zu setzen, bevor er zur Kündigung berechtigt ist, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10. Beanstandungen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Fjell und Fjord geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Vertragliche Ansprüche verjähren in 12 Monaten. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und Ansprüche für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die ausgenommenen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. Schadensersatzansprüche wegen Tod oder Körperverletzung eines Reisenden auf See und durch Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck auf See verjähren in 2 Jahren.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende den Reiseveranstalter beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

IV. Schlussbestimmungen

1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reiseveranstalter oder Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Der Reisende kann Fjell und Fjord nur an deren Sitz verklagen.

3. Für Klagen von Fjell und Fjord gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Reisevertrags oder Vermittlungsvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Teilnahmebedingungen.

Angaben zum Reiseveranstalter

Unternehmen:
Reiseveranstalter Fjell und Fjord
Stefan Mahmens GmbH & Co. KG
Holtenauer Str. 318
D-24106 Kiel
Telefon: 0431/300011
E-Mail: info@fjellundfjord.de
Registergericht: Amtsgericht Kiel
Registernummer: HRA 9077 KI
USt-IdNr. gem. § 27a UStG: DE815579760

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Stefan Mahmens Verwaltungsgesellschaft mbH
Holtenauer Str. 318
D-24106 Kiel
Registergericht: Amtsgericht Kiel
Registernummer: HRB 16922 KI
Geschäftsführer: Stefan Mahmens

Kontaktadresse:
Fjell und Fjord
Holtenauer Str. 318
D-24106 Kiel
Telefon: 0431/300011
Fax: 0431/300012
E-Mail: info@fjellundfjord.de

Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen:
Fjell und Fjord ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.