Länderinformationen Schweden

Einreisebestimmungen

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Schweden einen gültigen oder vorläufigen Reisepass oder Personalausweis.
  • Für Kinder von 0 – 12 Jahren ist ein eigener Kinderausweis/Kinderreisepass mit Lichtbild erforderlich.

Mitnahme Minderjähriger ohne Erziehungsberechtigung:
Falls Kinder mitreisen, für die Sie nicht erziehungsberechtigt sind, müssen Sie Folgendes mitführen:

  • einen gültigen Kinderausweis 
  • eine Vollmacht für die Erteilung eines Erziehungsauftrages für die Dauer der Reise (Personensorgevollmacht) 
  • Ausweiskopie der/des Erziehungsberechtigten

Bundespolizei
Falls Sie Ihren Personalausweis vergessen haben oder dieser ungültig ist, wenden Sie sich bitte an die Dienststelle der Bundespolizei. In Kiel finden Sie diese im Kieler Hauptbahnhof, Sophienblatt 25 - 27, 24106 Kiel, Tel.: 0431-661890.

Zollbestimmungen
Für Reisende nach Schweden gelten die EU-Richtlinien zum Warentransport. 

Alkohol und Tabak 
Reisende aus EU-Ländern dürfen Alkohol und Tabak zollfrei nach Schweden einführen, solange die Menge nicht auf eine gewerbliche Nutzung schließen lässt und ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt ist. Das Mindestalter für die Einfuhr von Alkohol beträgt 20 Jahre, das Mindestalter für die Einfuhr von Tabak beträgt 18 Jahre.

Waffen
Die Einfuhr von Waffen (auch Springmessern u. ä.) und Munition ist in jedem Fall genehmigungspflichtig.

Medikamente
Reisende dürfen ohne Genehmigung Medikamente nach Schweden einführen, wenn diese für medizinische Zwecke und den persönlichen Bedarf vorgesehen sind. Das gilt auch für Medikamente, die einem mitreisenden Tier von einem Tierarzt verschrieben worden sind.

Lebensmittel
Bei Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedsstatt dürfen Lebensmittel für den Eigenbedarf  uneingeschränkt eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist auf maximal 15 Kilo beschränkt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des schwedischen Fremdenverkehrsamtes https://visitsweden.de/uber-schweden/reisedokumente-und-zoll/

Haustiere
Es gelten folgende Bestimmungen für die Einreise von Hunden, Katzen oder Frettchen aus EU-Ländern:

ID-Kennzeichnung mit Mikrochip
Hunde und Katzen, die innerhalb der EU reisen, sind mit einem Mikrochip zu versehen, durch den ihre Identität festgestellt werden kann. Bitte verwenden Sie einen ISO-Chip, um das Mitführen eines eigenen Scanners zu vermeiden. Ein Tier, das vor dem 03.07.2011 mit einer lesbaren Tätowierung versehen worden ist und welches einen Heimtierpass besitzt, aus dem das Datum der Tätowierung hervorgeht, braucht nicht nachträglich mit einem Mikrochip gekennzeichnet zu werden.

Impfung gegen Tollwut
Hunde und Katzen sind gegen Tollwut zu impfen. Nach der Grundimpfung im Alter von mindestens 3 Monaten müssen 21 Tage vergehen, bevor Sie mit dem Tier nach Schweden einreisen können. Die Impfung muss mit einem genehmigten Impfstoff durchgeführt werden. Der Tollwut-Antikörpernachweis ist nicht mehr notwendig.

Entwurmung
Die Forderung nach einer Entwurmung des Tieres entfällt. Bitte beachten Sie die u.g. Bestimmungen bei einer Weiterreise nach Norwegen.

Pass
Es muss ein EU-Heimtierpass mitgeführt werden, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen und erfolgten Behandlungen einträgt und dokumentiert.

Zoll
Die Einfuhr von Hunden und Katzen ist beim schwedischen Zoll anzumelden. Bitte nutzen Sie den roten Ausgang/die rote Spur. Es dürfen maximal 5 Hunde oder Katzen aus EU-Ländern eingeführt werden. 
Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihr Haustier bereits im Voraus beim schwedischen Zoll online über diesen Link anzumelden: https://privattjanster-djuranmalan.tullverket.se/anmalan/de/djur
Sie erhalten dann eine Registrierungsnummer, die Sie auf Nachfrage bei der Einreise vorzeigen müssen. Wenn Sie Ihr Tier bereits im Vorfeld registriert haben, können Sie bei der Einreise den grünen Ausgang/die grüne Spur benutzen.

Einreise mit Haustieren über/nach Norwegen
Wenn Sie über Norwegen einreisen, beachten Sie bitte auch die dortigen Einreisebedingungen für Haustiere.
Sind Sie mit Ihrem Haustier gemäß den geltenden Einfuhrbestimmungen nach Schweden oder Norwegen eingereist, können Sie die schwedisch-norwegische Grenze frei passieren. 
Wer mit einem Hund von Schweden nach Norwegen reist, muss sein Tier vor der Reise entwurmen (Zwergbandwurm). Informationen dazu finden Sie in englischer Sprache auf der Homepage der norwegischen Behörde Mattilsynet: https://www.mattilsynet.no/

Die ausführlichen Bestimmungen und weitere Informationen finden Sie beim Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft: https://djur.jordbruksverket.se/swedishboardofagriculture/engelskasidor/animals/import/dogscatsandferrets/einfuhrvonhundenkatzenundfrettchen.4.6621c2fb1231eb917e680004265.html
Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrem Tierarzt.

Zahlungsmittel
Die schwedische Währung besteht aus Kronen (SEK) zu 100 Öre. Obwohl Schweden Mitglied der EU ist, hat das Land nicht den Euro eingeführt. 
Am 01.10.2015 führte Schweden neue Banknoten ein, die alten Banknoten im Wert von 20 SEK, 50 SEK und 1000 SEK sind seit dem 30.06.2016 nicht mehr gültig. Zudem wurden am 01.10.2016 neue Banknoten im Wert von 100 SEK und 500 SEK sowie neue Münzen im Wert von 1, 2, und 5 SEK eingeführt. Die alten Banknoten und Münzen sind seit dem 30.06.2017 ungültig. 

In Schweden ist das bargeldlose Zahlen selbst kleinerer Beträge sehr verbreitet. Am geläufigsten sind Mastercard und Visacard. Zum Teil wird die Geheimnummer der Kreditkarte benötigt. Oftmals können Sie auch mit der EC-Karte + PIN oder Unterschrift bezahlen. 

Dennoch ist es in den meisten Fällen unproblematisch bar zu zahlen, etwa im Restaurant oder beim Einkaufen im Supermarkt. Bis auf wenige Ausnahmen sind Barzahlungen also in Schweden auch weiterhin möglich. Euroschecks und Postsparbücher werden jedoch nicht mehr akzeptiert.

Autofahren in Schweden

Anschnallpflicht 
In Schweden gilt auf Vorder- und Rücksitzen Anschnallpflicht. Auch der Gebrauch spezieller Kindersitze für Kinder bis 135 cm Körpergröße ist Pflicht. 

Fahren mit Licht
Auf allen Straßen muss ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Geschwindigkeitsbegrenzung
Es gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen: 90 - 120 km/h auf Autobahnen/Schnellstraßen, 60 - 100 km/h auf kleineren Straßen und in Ortschaften 30 - 50 km/h. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind genau einzuhalten; bei Überschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen, aber hohe Strafen. 

Promillegrenze
Die schwedischen Alkoholbestimmungen sind streng, Alkohol am Steuer sollte komplett vermieden werden. Die Promillegrenze liegt bei 0,2 Promille. Alkoholkontrollen sind auch bei Eintreffen der Fähren üblich.

Mobiltelefone
Beim Autofahren darf das Mobiltelefon nur mit einer Freisprechanlage genutzt werden.

Reifen
Vom 1. Dezember bis 31. März sind Winterreifen (M+S-Kennzeichnung, Profiltiefe mind. 3 mm) für Kfz bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht Pflicht. Bei Gespannen muss auch der Anhänger mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Schneeketten: 
Die Mitnahme von Schneeketten wird dringend empfohlen, da es auch zu Beginn und am Ende der Skisaison in den Skigebieten durchaus noch zu Neuschnee und sehr winterlichen Verhältnissen kommen kann. Speziell die letzten Kilometer zu vielen Unterkünften mit teilweise schmalen Straßen und steilen Anstiegen können dann ohne Schneeketten zum Problem werden.

Schneeketten-Spray:
Dieses Reifenhaftspray dient als Anfahrhilfe bei winterlichen Straßenverhältnissen. Es ist jedoch nur eine kurzfristige Lösung bei glatten Straßen und stellt keinen Ersatz für den Einsatzbereich von Schneeketten dar.

Tankstellen
Fast alle Tankstellen haben Selbstbedienung und sind 7 Tage die Woche geöffnet, einige sogar rund um die Uhr. An den meisten Tankstellen kann mit den gängigen Kreditkarten oder mit der EC-Karte (meist mit Geheimnummer) bezahlt werden. Visa- und Mastercard sind hier am häufigsten vertreten.

Diesel
Bitte beachten Sie, dass in Deutschland getankter Diesel nur bis zu einer Temperatur von ca. -18°C flüssig bleibt, ab ca. -19°C flockt der Diesel – mit der Folge, dass Ihr Auto nicht mehr fährt und eine kostenintensive Reparatur unumgänglich ist.
Erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Reise bei Ihrer Autowerkstatt oder tanken Sie in Schweden.

E-Ladestationen
In Schweden steht eine gut ausgebaute Infrastruktur zur Verfügung. Auf fast allen Hauptverkehrsstraßen finden sich alle 50 Kilometer Schnellladesäulen. 

Autogas/LPG
Es gibt in Schweden ca. 40 LPG-Betankungsanlagen, die über das ganze Land verteilt sind. In Schweden ist der Dish-Adapter verbreitet. 

Versicherung
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Benötigte Dokumente 
Um in Schweden ein Auto führen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Führerschein, der in dem Land, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben, ausgestellt worden sein muss. Sie müssen den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Zudem sollten Sie den Fahrzeugschein mit sich führen. 
 
Pannen und Pannenhilfe
Bitte führen Sie ein rotes Warndreieck und eine gelbe Warnweste mit sich.
Wenn Sie Hilfe bei der Bergung oder technische Hilfe benötigen, können Sie sich innerhalb Schwedens an folgende Nummer wenden:
Assistancekåren: 24-Stunden täglich Tel. 020-912 912 (gebührenfrei) 

Notruf: Polizei / Feuerwehr / Krankenwagen: 112  

Telefonieren im Ausland
Seit dem 15. Juni 2017 gibt es grundsätzlich keine Roaming-Gebühren mehr. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, so dass Sie evtl. nicht Ihr volles Datenvolumen zur Verfügung haben. 
Die EU-Roaming-Verordnung gilt zudem ausschließlich für die Mobilfunknutzung und Datenverbindungen an Land. Wer auf der Fährüberfahrt telefonieren oder surfen will, muss weiterhin mit hohen Kosten rechnen, da das Handy auf ein satellitengestütztes Netz zugreift, wenn es zu weit von Funkmasten entfernt ist.

Unterkunft

Extras
Vorab gebuchte und bezahlte Extras (z.B. Bettwäschesets, Kinderbett, und -stuhl) liegen i. d. R. für Sie in der Unterkunft bereit. Vor Ort gebuchte Extras müssen direkt im Zielgebiet bezahlt werden.

Bettwäsche und Handtücher
Soweit nicht anders gebucht oder in der Beschreibung der Unterkunft vermerkt, sind Bettwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher grundsätzlich selbst mitzubringen. 

Endreinigung
Ob die Endreinigung bei Abreise inkludiert ist, entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Sie können die Endreinigung ggf. auch vor Ort nachbuchen und direkt bezahlen.  

Anreise
Bitte prüfen Sie sofort nach Bezug Ihrer Unterkunft, ob alles in Ordnung ist. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte an die Rezeption, so dass schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann. Beschwerden nach Beendigung der Reise können nur bedingt berücksichtigt werden.

Wichtige Adressen:

Schwedische Botschaft
ambassaden.berlin@gov.se    

Visit Sweden 
info@visitsweden.com

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen. Stand März 2024